Tawern -Schönes Baugrundstück mit Lagerhalle Randlage-Bebauung mit Mehrfamilienhaus möglich
| Ort | 54456 Tawern |
|---|---|
| Objekt-ID | GSTTW111 |
| Kaufpreis | € 229.000,00 |
| Vermittlungsgebühr | 3,57 % incl. MwSt |
Schönes Baugrundstück mit Lagerhalle in schöner Randlage von Tawern guter Verkehrsanbindung Richtung Luxemburg Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus möglich. Das Grundstück hat eine Größe von Größe von 1.052 m².
Auf dem Grundstück befindet sich noch eine Altsubstanz – eingeschossige Lagerhalle -. Das Grundstück ist großzügig und bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Eine Bebauung ist mit einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus möglich. Die Bebauung muß sich einfügen und hat entsprechend der
Bebauung des Umfeldes nach § 34 BauBG zu erfolgen. Im Umfeld sind sowohl Einfamilienhäuser (1 + 2 Geschossig) als auch ein Mehrfamiienhaus (2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoß) vorhanden. Die Möglichkeiten einer Bebauung stimmen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Architekten mit der zuständigen Bauverwaltung ab.
Weitere Merkmale
Tawern, gefragter Wohnort mit guter Infrastruktur zwischen Konz und Saarburg. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind auf kurzen Wegen wie z.B. im Einkaufszentrum Konz-Könen erreichbar. Ebenso ist eine gute Verkehrsanbindung durch die neue Umgehung
in alle Richtungen gegeben. Die Stadt Trier erreichen Sie in ca. 15 Autominuten, den Grenzübergang Wellen/Grevenmacher in ca. 10 Autominuten.
Das Grundstück befindet sich in schöner Randlage am Ende einer ruhigen Wohnstraße (Sackgasse) ohne besonderen Durchgangsverkehr.
Schönes Baugrundstück mit Lagerhalle in schöner Randlage von Tawern guter Verkehrsanbindung Richtung Luxemburg Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus möglich. Das Grundstück hat eine Größe von Größe von 1.052 m².
Auf dem Grundstück befindet sich noch eine Altsubstanz – eingeschossige Lagerhalle -. Das Grundstück ist großzügig und bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Eine Bebauung ist mit einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus möglich. Die Bebauung muß sich einfügen und hat entsprechend der
Bebauung des Umfeldes nach § 34 BauBG zu erfolgen. Im Umfeld sind sowohl Einfamilienhäuser (1 + 2 Geschossig) als auch ein Mehrfamiienhaus (2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoß) vorhanden. Die Möglichkeiten einer Bebauung stimmen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Architekten mit der zuständigen Bauverwaltung ab.
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