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Baugrundstück mit Baugenehmigung für 8 WE in Taben-Rodt Nähe Saarburg, ideal für ISB-Förderung

54441 Taben-Rodt | GSTTBHA202 | Eingeschränktes Web-Exposé
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Ort 54441 Taben-Rodt
Objekt-ID GSTTBHA202
Kaufpreis € 360.000,00
Vermittlungsgebühr 3,57 % incl. MwSt

Flaches Baugrundstück mit Baugenehmigung für 8 Wohnungen ohne Keller in Taben-Rodt Nähe Saarburg, ideal für Bebauung mit ISB-Förderung. Das Baugrundstück liegt innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Das Grundstück ist schön in einem guten Wohnumfeld gelegen. Die genehmigte Planung sieht eine Bebauung 2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss ohne Keller mit 8 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 600 m² sowie den erforderlichen Stellplätzen als Außenstellplätze vor.

 

Mögliche ISB-Förderung :Bei einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus besteht die Möglichkeit die neu entstehenden Wohnungen durch Mittel derInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551

detailliert geregelt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie der Belegbindungsdauer, der Wohnungsart, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Taben-Rodt ist in der Mietenstufe 5 (also dritthöchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die abhängig von der Belegbindung und Einkom-menshöhe des Mieters 1.900 EUR bis 2.800 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche). Ebenso können erhebliche Zusatzdarlehen durch standortbedingte Mehrkosten, entsprechend der Energieklasse bzw. bei Einbau eines Aufzuges gewährt werden.Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuß auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt. Lassen Sie sich beraten !

Hinweis bei Vermietung: Die neu entstehenden Wohnungen können bei einer Vermietung entsprechend den im Wachstumschanchengesetz beschlossenen Änderungen der degressiven Abschreibung nunmehr mit jährlich 5 %- bezogen auf den jeweiligen Buchwert/Restwert - abgeschrieben werden. Hierdurch können hohe Steuervorteile erzielt werden. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung und keine Haftung für steuerliche Ziele. Hierzu informiert Sie Ihr Steuerberater umfassend.

 

 

 

Weitere Merkmale

Taben-Rodt, idylischer Wohnort mit viel Grün innerhalb der Verbandsgemeinde Saarburg. Der Ort liegt ca. 6 km von Saarburg entfernt. Im Ort sind Grundschule, Kindergarten und weitere Infrastruktur vorhanden.

 

Sie erreichen den Grenzübergang Schengen/Luxemburg in ca. 15 Autominuten.

Die Stadt Saarburg erreichen Sie in wenigen Autominuten. Hier sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs vorhanden.

Das Objekt befindet sich in einer attraktiven Ortsrandlage.

Flaches Baugrundstück mit Baugenehmigung für 8 Wohnungen ohne Keller in Taben-Rodt Nähe Saarburg, ideal für Bebauung mit ISB-Förderung. Das Baugrundstück liegt innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Das Grundstück ist schön in einem guten Wohnumfeld gelegen. Die genehmigte Planung sieht eine Bebauung 2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss ohne Keller mit 8 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 600 m² sowie den erforderlichen Stellplätzen als Außenstellplätze vor.

 

Mögliche ISB-Förderung :Bei einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus besteht die Möglichkeit die neu entstehenden Wohnungen durch Mittel derInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551

detailliert geregelt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie der Belegbindungsdauer, der Wohnungsart, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Taben-Rodt ist in der Mietenstufe 5 (also dritthöchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die abhängig von der Belegbindung und Einkom-menshöhe des Mieters 1.900 EUR bis 2.800 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche). Ebenso können erhebliche Zusatzdarlehen durch standortbedingte Mehrkosten, entsprechend der Energieklasse bzw. bei Einbau eines Aufzuges gewährt werden.Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuß auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt. Lassen Sie sich beraten !

Hinweis bei Vermietung: Die neu entstehenden Wohnungen können bei einer Vermietung entsprechend den im Wachstumschanchengesetz beschlossenen Änderungen der degressiven Abschreibung nunmehr mit jährlich 5 %- bezogen auf den jeweiligen Buchwert/Restwert - abgeschrieben werden. Hierdurch können hohe Steuervorteile erzielt werden. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung und keine Haftung für steuerliche Ziele. Hierzu informiert Sie Ihr Steuerberater umfassend.

 

 

 

Steiles Baugrundstück mit Bauvorbescheid für 12 Wohnungen in Trier-Ehrang, ideal für Bebauung mit ISB-Förderung. Das Baugrundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Das Grundstück ist schön in einem guten Wohnumfeld gelegen. Die genehmigte Planung sieht eine Bebauung mit 2 Wohnhäusern mit ausgebautem DachgeschossKeller mit jeweils 6 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 850 m² sowie den erforderlichen Stellplätzen vor. Mögliche ISB-Förderung :Bei einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus besteht die Möglichkeit die neu entstehenden Wohnungen durch Mittel derInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551 detailliert geregelt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie der Belegbindungsdauer, der Wohnungsart, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Triert ist in der Mietenstufe 6 (also zweit höchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die abhängig von der Belegbindung und Einkom-menshöhe des Mieters 2.100 EUR bis 3.0500 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche). Ebenso können erhebliche Zusatzdarlehen durch standortbedingte Mehrkosten, entsprechend der Energieklasse bzw. bei Einbau eines Aufzuges gewährt werden.Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuß auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt. Lassen Sie sich beraten ! Hinweis bei Vermietung: Die neu entstehenden Wohnungen können bei einer Vermietung entsprechend den im Wachstumschanchengesetz beschlossenen Änderungen der degressiven Abschreibung nunmehr mit jährlich 5 %- bezogen auf den jeweiligen Buchwert/Restwert - abgeschrieben werden. Hierdurch können hohe Steuervorteile erzielt werden. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung und keine Haftung für steuerliche Ziele. Hierzu informiert Sie Ihr Steuerberater umfassend.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. Wir übernehmen für die Richtigkeit und Aktualität der Daten keine Gewähr.

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Die Vermittlungsgebühr für dieses Objekt beträgt 3,57 % incl. MwSt, berechnet vom Kaufpreis. Entsprechend der neuen Gesetzgebung (ab 23.12.2020) zahlt ein Verbraucher beim Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses eine Maklergebühr in Höhe der Gebühr, die auch der Verkäufer für diese Vermittlung zahlt, im konkreten Fall 3,57 % incl. MwSt des Kaufpreises incl. MwSt
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