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Bollendorf Grundstück für 4 Häuser mit öffentlicher Förderung mit Zuschuss von ca. 720.000 EUR

54669 Bollendorf | GSTBOOF164 | Eingeschränktes Web-Exposé
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Ort 54669 Bollendorf
Objekt-ID GSTBOOF164
Kaufpreis € 322.000,00
Vermittlungsgebühr 3,57 % incl. MwSt

Projektgrundstück für 4 Wohnhäuser in schöner Lage von Bollendorf – -ideal zur Bebauung mit öffentlicher Förderung und hohem Tilgungszuschuss von bis zu 720.000 EUR und sehr interessante Steuervorteile durch Abschreibungen/Sonderabschreibungen.

Die Baugenehmigung wurde am 18.07.2023 erteilt. Es wurden 4 Wohnhäuser mit Garagen und Stellplätzen genehmigt. Die Wohnhäuser bestehen jeweils aus 5 Zimmern, Küche, 2 Bäder und Terrasse/Dachterrasse mit einer Wohnfläche von jeweils ca.115,96 m².

Die Planungen entsprechen den Vorgaben einer möglichen öffentlichen Förderung durch die ISB Rheinland-Pfalz. Bollendorf ist in der Mietenstufe 6 (also zweithöchste Stufe) eingestuft. Hier beträgt die Grundförderung abhängig von der Belegbindung und Einkommenshöhe des Mieters 2.100 EUR bis 3.050 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche. Zusatzförderungen von 16.000 EUR je Wohnung wegen Standortbedingter Mehrkosten sowie 250 EUR je m² bei Standard KFW 40 bzw. 350 EUR je m² bei Standard KFW 40 QNG sind möglich. Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuss auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt.

Auf der Grundlage der Planung ergeben sich bei der geringsten Einkommensgrenze folgende Werte Grundförderung 3.050 EUR für 460 m²=1.403.000 EUR Standortbedingte Mehrkosten 4 x 16.000 EUR 64.000 EUR -Energiestandard KFW 40 = 250 EUR je m² 115.000 EUR wahlweise KFW 40 QNG – 350 EUR je m² 161.000 EUR.

Förderung bei Standard KFW 40 insgesamt 1.582.000 EUR Hier kann ein Tilgungszuschuss

a) Grundförderung bis zu 45 % - entsprechend 631.350 EUR b) Zusatzdarlehen Tilgungszuschuss von 50 % Zusatzdarlehen (anerkannte standortbedingte Mehrkosten + KFW Darlehen) 89.500 EUR Insgesamt 720.850 EUR in Anspruch genommen werden. Der Tilgungszuschuß wird nach Fertigstellung, Abrechnung und Nachweis der ordnungsgemäßen Belegung gebucht. Das Darlehen verringert sich um diesen Betrag. Der Zinssatz ist bei der Belegbindung von 30 Jahren 1 %.

Weitere Merkmale

Bollendorf, gefragter Wohnort unmittelbar an der Grenze zu Luxemburg - nur wenige Kilometer von Echternach entfernt. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind auf kurzen Wegen erreichbar. Ebenso ist eine gute Verkehrsanbindung in alle Richtungen gegeben. Die Haltestelle des Luxemburger Busses ist ebenso füßläufig in 10 Minuten erreichbar.

Projektgrundstück für 4 Wohnhäuser in schöner Lage von Bollendorf – -ideal zur Bebauung mit öffentlicher Förderung und hohem Tilgungszuschuss von bis zu 720.000 EUR und sehr interessante Steuervorteile durch Abschreibungen/Sonderabschreibungen.

Die Baugenehmigung wurde am 18.07.2023 erteilt. Es wurden 4 Wohnhäuser mit Garagen und Stellplätzen genehmigt. Die Wohnhäuser bestehen jeweils aus 5 Zimmern, Küche, 2 Bäder und Terrasse/Dachterrasse mit einer Wohnfläche von jeweils ca.115,96 m².

Die Planungen entsprechen den Vorgaben einer möglichen öffentlichen Förderung durch die ISB Rheinland-Pfalz. Bollendorf ist in der Mietenstufe 6 (also zweithöchste Stufe) eingestuft. Hier beträgt die Grundförderung abhängig von der Belegbindung und Einkommenshöhe des Mieters 2.100 EUR bis 3.050 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche. Zusatzförderungen von 16.000 EUR je Wohnung wegen Standortbedingter Mehrkosten sowie 250 EUR je m² bei Standard KFW 40 bzw. 350 EUR je m² bei Standard KFW 40 QNG sind möglich. Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuss auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt.

Auf der Grundlage der Planung ergeben sich bei der geringsten Einkommensgrenze folgende Werte Grundförderung 3.050 EUR für 460 m²=1.403.000 EUR Standortbedingte Mehrkosten 4 x 16.000 EUR 64.000 EUR -Energiestandard KFW 40 = 250 EUR je m² 115.000 EUR wahlweise KFW 40 QNG – 350 EUR je m² 161.000 EUR.

Förderung bei Standard KFW 40 insgesamt 1.582.000 EUR Hier kann ein Tilgungszuschuss

a) Grundförderung bis zu 45 % - entsprechend 631.350 EUR b) Zusatzdarlehen Tilgungszuschuss von 50 % Zusatzdarlehen (anerkannte standortbedingte Mehrkosten + KFW Darlehen) 89.500 EUR Insgesamt 720.850 EUR in Anspruch genommen werden. Der Tilgungszuschuß wird nach Fertigstellung, Abrechnung und Nachweis der ordnungsgemäßen Belegung gebucht. Das Darlehen verringert sich um diesen Betrag. Der Zinssatz ist bei der Belegbindung von 30 Jahren 1 %.

Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Unsere Nachweis/Vermittlungsgebühr beträgt 3,57 % incl. MwSt. Unabhängig von der Förderung über die ISB Rheinland-Pfalz ist bei entsprechende Bauweise bzw. entsprechenden Nachweisen eine KFW-Förderung nach dem Programm 298 möglich. Hier können je Wohnung 100.000 EUR Wohnung (bei KFW 40 QNG je 150.000 EUR) als Darlehen zu günstigen Konditionen in Anspruch genommen werden. Die Darlehenszinsen sind abhängig von der Tilgung und betragen derzeit a) bei einer Tilgung in 10 Jahren 1,55 % b) bei einer Tilgung in 11 – 25 Jahren 2,43 % c) bei einer Tilgung in 25 – 35 Jahren 2,57 %. Die Zinsen ändern sich nach Vorgabe der KFW.Hinweis bei: Die neu entstehenden Wohnungen können bei einer Vermietung entsprechend den im Wachstumschancengesetz beschlossenen Änderungen der degressiven Abschreibung nunmehr mit jährlich 5 %-bezogen auf den jeweiligen Buchwert/Restwert - abgeschrieben werden. Aufgrund des Bauantrages nach dem 01.01.2023 sind bei einer Bauweise im Standard KFW 40 QNG neben der degressiven Abschreibung gemäß § 7 b ESTG 4 Jahre weitere 5 % Abschreibung möglich. Hierdurch können sehr hohe Steuervorteile erzielt werden. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung und keine Haftung für steuerliche Ziele. Hierzu informiert Sie Ihr Steuerberater umfassend. Widerrufsrecht für Verbraucher: Sie können als Verbraucher Ihre Erklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform ( z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die Rückgabe der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Firma Scherf Profi Immobilien Service GmbH, Paulinstraße 104, 54292 Trier, Telefon: 0651 - 978 78 0, Email: Info@scherf-immobilien.de Einwilligung zur Nutzung und Übermittlung vorhabensbezogener Daten gem. Art 7 DSGVO: Mit der Angebotsanfrage willigen Sie ein, dass die Firma Scherf Profi Immobilien Service GmbH, mit dem Sitz in Trier, Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Übermittlung von Angeboten und Kaufverhandlungen mit Zusendung von weiteren Informationen aus dem Immobilienbüro verarbeitet und Ihnen diese Informationen zusendet bzw. Sie anruft. Sie werden hiermit ausdrückllich darüber informiert, dass Sie diese Einwilligung jederzeit und ohne Angaben von Gründen gegenüber dem Immobilienbüro widerrufen können ( per Post oder Email ). weitere interessante Kauf- oder Mietangebote finden Sie unter www.scherf-immobilien.de
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Die Vermittlungsgebühr für dieses Objekt beträgt 3,57 % incl. MwSt, berechnet vom Kaufpreis. Entsprechend der neuen Gesetzgebung (ab 23.12.2020) zahlt ein Verbraucher beim Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses eine Maklergebühr in Höhe der Gebühr, die auch der Verkäufer für diese Vermittlung zahlt, im konkreten Fall 3,57 % incl. MwSt des Kaufpreises incl. MwSt
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